Urhebervertragsrecht

Das Urhebervertragsrecht gehört zum Zivilrecht, ist aber im Urhebergesetz verankert. Es regelt die Beziehung zwischen dem Urheber eines Werkes und den Geschäftspartnern, denen Nutzungsrechte und Verwertungsrechte eingeräumt werden sollen. Hier spricht man dann von Lizenzen.

Grundsätzlich können im Urhebervertragsrecht die Parteien frei entscheiden, was sie vertraglich regeln möchten. Gesetzlich festgeschrieben sind jedoch unter anderem Ansprüche jedes Urhebers und ausübenden Künstlers auf eine angemessene Vergütung. Wenn sich die Parteien nicht auf eine gemeinsame Vergütungsregelung einigen können, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden, dem sich die Gegenseite nicht entziehen kann.

Wir helfen Ihnen, Lizenzverträge auszuhandeln, abzuschließen und wenn nötig, Ihre Ansprüche durchzusetzen.