| Urheberrecht Spätestens seit die meisten Haushalte über Computer mit Brenner verfügen, ist das Wort Urheberrecht in aller Munde. Fast jeder wird sich schon Gedanken gemacht haben, ob die selbst gebrannte CD nun einen Rechtsverstoß darstellt oder nicht. „Es kommt darauf an“, wird Ihr Anwalt sagen… Vielleicht fragen Sie sich aber auch, ob jemand Ihr Urheberrecht an einem Werk verletzt und was sie dagegen tun können? Oder Sie haben ein Drehbuch geschrieben, und wollen wissen, wie Sie am besten Ihre Rechte schützen können? Vielleicht haben Sie aber auch eine Abmahnung erhalten, weil Ihre Kinder Filme im Internet über so genanntes filesharing verbreitet oder runtergeladen haben und wissen jetzt nicht wie Sie reagieren sollen? Die Antworten finden sich in den Regelungen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Das Urheberrecht dient dem Schutz eines Werkes und dessen Urhebers in wirtschaftlicher und ideeler Hinsicht. Es entsteht in dem Moment, in dem das Werk geschaffen wird, und muss nicht angemeldet oder eingetragen werden. Es schützt geistige und künstlerische Werke wie zum Beispiel Filme, Fotos, Bücher, Gemälde, Theaterstücke, Kompositionen und Tonaufnahmen. Eine nicht-künstlerische Fotografie, also zum Beispiel ein gewöhnliches Urlaubsfoto, unterfällt als Lichtbild den so genannten verwandten Schutzrechten. Ein Urheber hat das Recht, sein Werk zu verwerten. Das heißt, er kann es ausstellen, verbreiten, bearbeiten und vieles mehr. In Deutschland kann ein Urheberrecht grundsätzlich nicht übertragen werden; es können aber so genannte Nutzungs- und Schutzrechte eingeräumt werden. Im Zusammenhang mit Film- und Musikproduktionen kommen sehr unterschiedliche Vertragstypen zur Anwendung, die dann die Nutzungseinräumung regeln, siehe auch Urhebervertragsrecht. Die Kanzlei Julia Kull steht Ihnen gerne zur Verfügung für urheberrechtlichen Fragen. |

