Markenanmeldung

Eine Marke (früher: Warenzeichen) ist ein besonders geschütztes Zeichen, das zum einen dazu dient, Waren und Dienstleistungen als vom Markeninhaber stammend zu kennzeichnen und zum anderen diese Leistungen von Angeboten anderer Markenrechtsinhaber zu unterscheiden. Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung des Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte, öffentlich einsehbare Register. Im Geschäftsverkehr haben Marken zusätzlich Werbe- und Vertrauensfunktion. Der Aufbau eines Markenimages ist mit hohen Kosten verbunden und sehr zeitintensiv. Deshalb lohnt es sich für jeden Markenanmelder, im Vorfeld der Anmeldung juristischen Rat einzuholen, um die Gefahr zu minimieren, schon bei der Wahl des Markennamens oder beim Registrierungsantrag schwerwiegende Fehler zu machen. Zudem muss vor der Anmeldung entschieden werden, ob eine nationale Marke (dann beim DPMA = Deutsches Patent- und Markenamt) oder eine internationale Geltung der Marke gewünscht wird. Markenschutz entsteht in der Regel erst durch die Eintragung der Marke in das Markenregister des DPMA. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel, wenn die Marke durch Benutzung bereits Verkehrsgeltung erworben hat.

Für die Prüfung, ob die gewünschte Markenbezeichnung eintragungsfähig ist oder ob so genannte Schutzhindernisse vorliegen und für die Frage, welche Markenklassen bei der Anmeldung anzugeben sind, kann die Konsultation eines Anwalts sehr hilfreich sein. Die Kanzlei Julia Kull bietet Ihnen verschiedene Beratungspakete an und begleiten Sie professionell bei Ihrer Markenanmeldung. Bitte vergessen Sie hierbei nicht, dass immer auch die regulären Anmeldegebühren anfallen. Auf der Seite des Patent- und Markenamtes können Sie sich genau über die Gebühren für die Anmeldung informieren: http://www.dpma.de/index.htm.