Impressum
Oft und ängstlich wird immer wieder gefragt, was genau ins Impressum gehört, um ein Abmahnrisiko zu vermeiden.
In den meisten Fällen ist es völlig ausreichend, die in § 5 TMG (Telemediengesetz) geforderten allgemeinen Informationen auf der Homepage unter dem Begriff „Impressum“ oder „Kontakt“ anzugeben und diese leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- den Namen und die Anschrift, Rechtsform, den Vertretungsberechtigten,
- Telefon, Fax, Email,
- zuständige Aufsichtsbehörde,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- bei Anwälten, Steuerberatern etc. a. Kammer, b. gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c. Link auf berufsrechtlichen Regelungen,
- Umsatzsteueridentifikationsnummer,
- bei Abwicklung oder Liquidation, Angaben hierüber.
Grundsätzlich gilt, es ist besser zu viel als zu wenig anzugeben. |