Einstweilige Verfügung

In manchen Fällen besteht berechtigter Bedarf an besonders schnellem Rechtsschutz, da sonst unverhältnismäßig große Schäden entstehen können. Hierfür kann das Gericht in einer Art Nebenverfahren eine zwischenzeitliche Regelung treffen, die vorerst die Situation verbindlich regelt. Diese Entscheidung heißt Einstweilige Verfügung. Das Verfahren wird auch häufig als Eilverfahren bezeichnet.

Die einstweilige Verfügung regelt die Situation jedoch nur vorab. Anschließend ist es notwendig, entweder durch eine Erklärung, einen Vergleich oder durch ein Urteil im Hauptsacheverfahren die Angelegenheit abschließend zu regeln.

Wichtig ist, dass die einstweilige Verfügung grundsätzlich nicht den Umfang eines Hauptsacheurteils hat. Zum Beispiel im Domainrecht kann man im Verfügungsverfahren ein Verbot erreichen, sich der Domain zu bedienen oder sie zu verkaufen. Das Gericht wird jedoch hier nicht über die Aufgabe der Domain befinden. Dies muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.