Domainrecht
Das Angebot im Internet ist nach Domains (englisch für Bereiche) geordnet. Jeder Auftritt im Internet braucht eine eigene Internetanschrift, um technisch und faktisch erreichbar zu sein. Eine Internetdomain funktioniert ähnlich wie ein Postfach: Nur durch die richtige URL-Eingabe (Uniform Resource Locater = einheitlicher Quellenanzeiger = Protokoll, Host und Pfad zur Seite) kann eine Internetseite erreicht und abgerufen werden. Aufgrund ihrer Namensgebung kann eine Internetadresse auch werbewirksam eingesetzt werden. Hieraus ergeben sich viele rechtliche Fragen, die vor der Anmeldung einer eigenen Domain geklärt werden müssen:
- Darf ich einen Namen als Domainnamen registrieren, obwohl er einer bekannten Marke entspricht?
- Wie sieht es aus mit Prominentennamen?
- Was muss ich bei Gattungsbegriffen wie mitwohnzentrale.de oder billig.de beachten?
- Kann ich Domains kaufen oder verkaufen?
Trotz einiger inzwischen geklärter Fragen, ist das Domainrecht in verschiedenen Bereichen noch immer umstritten und oft einzelfallabhängig.
Es gilt das First-come-first-serve-Prinzip. Das heißt, wer eine Domain zuerst anmeldet, hat grundsätzlich auch das „ältere“ Recht an der Domain. Aber Kennzeichenrechte wie eine Marke oder ein Namensrecht können diesen Grundsatz durchbrechen. Darüber hinaus sind das Irreführungsverbot und andere Regelungen des Wettbewerbsrechts zu beachten.
Wichtig ist auch, die Domainwahl im internationalen Kontext zu beachten.
Die Konsultation Ihres Anwalts vor einer Domainanmeldung kann Ihnen im Nachhinein viel Ärger und viele Kosten ersparen. |