Abmahnung allgemein

Unter einer Abmahnung ist die Aufforderung einer Person an eine andere zu verstehen, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Es handelt sich um einen Weg, Unterlassungsansprüche außergerichtlich, direkt und kostengünstig durchzusetzen. Eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen.
Abmahnungen sind im zivilrechtlichen Bereich und im Arbeitsrecht verbreitet, finden aber vor allem auch im Wettbewerbs- und im gewerblichen Rechtsschutz Anwendung.

Bei einer berechtigten Abmahnung kann der Verletzte eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung verlangen, mit der die so genannte Wiederholungsgefahr beseitigt wird. Der Anspruch auf Unterlassung gilt dann als erfüllt. Nimmt der Verletze trotzdem die untersagte Handlung wieder vor, kann der Verletzte die Vertragsstrafe einfordern. Außerdem hat der berechtigt Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Achtung: Eine Abmahnung ist dann notwendig, wenn der Verletzte das Risiko ausschließen will, dass die gegnerische Seite vor Gericht ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt. In einem solchen Fall muss nämlich der Verletzte die entstandenen Verfahrenskosten selbst tragen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sowohl für den Abmahnenden als auch für den Empfänger einer Abmahnung einen Anwalt zu konsultieren.