admin-c

Der admin-c (administrative contact) ist der Ansprechpartner für eine Domain, eingetragen bei der DENIC. Nach den Richtlinien der DENIC soll er verbindlich alle Fragen entscheiden, die die Domain betreffen. Der admin-c ist nicht automatisch auch der Inhaber der Domain und ist dann diesem gegenüber (der so genannte „Owner-C““) weisungsgebunden und handelt in dessen Auftrag.

Vielen Agenturen und Webdesignern, die im Auftrag ihrer Kunden Domainnamen als admin-c registrieren, ist nicht klar, in welche Haftungsfalle sie hierdurch geraten können. In einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26.09.2005 wird die Haftung des admin-c für die Inhalte einer Website bejaht. Auch das Landgericht Bonn und das Landgericht Hamburg sowie das Landgericht Frankfurt kommen in einigen Entscheidungen zu einer Haftung des admin-c für die Inhalte der Website sowie für Kennzeichenrechtsverletzungen durch den Domainnamen.

Deshalb sollte überprüft werden, ob der admin-c wirklich Entscheidungen verbindlich treffen kann. Ein als admin-c registrierter Auftragnehmer sollte überlegen, ob mit dem Inhaber der Domain eine Haftungssfreistellung für seine Tätigkeit als admin-c vereinbart werden kann, die das Haftungsrisiko begrenzt.
Hierzu lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten!