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Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht Die Abmahnung erfreut sich wegen der zunehmenden Internetnutzung immer größerer Bekanntheit. Sehr häufig als schnelle Verdienstmöglichkeit von Abmahnvereinen missbraucht, geht der eigentlich sehr positive, über lange Jahre von der Rechtssprechung entwickelte Sinn dieses Rechtsinstitutes verloren: die schnelle und kostengünstige Streitvermeidung. Die Abmahnung soll dem Verletzten helfen, effektiv und schnell zu seinem Recht zu kommen. Er kann nämlich bei einer berechtigten Abmahnung fast ohne Kostenrisiko ohne Anrufung des Gerichtes eine Anerkennung seines Rechts in Form der strafbewehrten Unterlassungserklärung erlangen. Auf der anderen Seite hilft die Abmahnung im „Normalfall“ dem Rechtsverletzer, Kosten für einen Anwalt oder das Gericht einzusparen. Denn entwickelt hat sich dieses Rechtsinstitut im Wettbewerbsrecht. Hier ist es auch bei größter Umsicht nicht immer absehbar, ob ein Mitbewerber sich durch eine Werbung verletzt fühlt oder nicht. Bekommt jemand eine Abmahnung, so kann er sich innerhalb der angegebenen Frist überlegen, ob an dem Vorwurf etwas dran sein könnte und wie er sich hierzu stellen will, ohne gleich einen teuren Rechtsstreit durchführen zu müssen. In der Regel führen ca. 80% der Abmahnungen zu einer Streitbeilegung ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Diese Chance gilt es zu nutzen! Ihre Rechte wurden verletzt: Hat jemand Sie in seiner Werbung herabgesetzt, Ihr Produkt nachgeahmt, falsche Angaben gemacht, ohne Recht Ihre Marke benutzt, Ihr Buch verwendet oder ähnliches, so geben Sie sich und ihm die Möglichkeit, sich außergerichtlich damit auseinanderzusetzen, um Kosten zu sparen. Sie wurden abgemahnt: Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so prüfen Sie diese zunächst genau:
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