Vertragsrecht

Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehr Vertragspartnern geschlossene Übereinkunft. Im Privatrecht dient der Vertrag der Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder der Regelung einer Angelegenheit. Ein Vertrag wird durch Angebot und dessen Annahme begründet und führt in vielen Fällen dazu, dass die eine gegenüber der anderen Vertragspartei eine Verpflichtung hat. Die meisten Verträge können formfrei geschlossen werden, deshalb sind auch mündliche Verträge grundsätzlich wirksam. Bei wichtigen Verträgen ist es allerdings empfehlenswert, diese schriftlich zu vereinbaren, da sich eine schriftlich getroffene Vereinbarung vor Gericht besser beweisen lässt.

Die Kanzlei Julia Kull unterstützt Sie und Ihr Unternehmen gerne bei Vertragsverhandlungen aller Art, insbesondere bei Verträgen zwischen Wirtschaftsunternehmen und beim Abschluss von Lizenzverträgen.

Im Bereich der Vertragsverhandlungen hat sich auch das von Julia Kull angebotene Mediationsverfahren sehr bewährt.

Besondere Bedeutung haben Verträge, die für eine Vielzahl von Abschlüssen vorformuliert wurden, so genannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gerade im Bereich des Internethandels hat der Verkäufer meist keine Möglichkeit einen individuellen Vertrag mit dem Käufer auszuhandeln, sondern jeder Vertrag wird zu den gleichen Konditionen abgeschlossen. Deshalb stellt der Verkäufer mit seinen AGB von vornherein die Konditionen für den Vertragsschluss. Da hierbei zwangsläufig der Verbraucher in der schwächeren Position ist, gelten für AGB besonders strenge rechtliche Vorschriften (§§ 305 ff BGB), bei deren Nichteinhaltung eine Abmahnung droht.

Wir bieten Ihnen deshalb an, Ihre AGB zu erstellen oder vorhandene AGB einer strengen Inhaltskontrolle zu unterwerfen. Außerdem vertritt die Kanzlei Julia Kull Sie, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben oder sogar eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde.